In Deutschland ist die Forschung an Humanen Embryonalen Stammzellen grundsätzlich verboten. Nur mit Ausnahmegenehmigung darf an Stammzelllinien geforscht werden, die vor dem Stichtag 1. Januar 2002 erzeugt wurden und aus dem Ausland importiert werden. Diese Regelungen des Embryonenschutzgesetzes von 1991 und des Stammzellgesetzes von 2002 sind erneut in die Diskussion geraten.
Einige Stimmen fordern eine Liberalisierung und meinen, dass diese Gesetze dem medizinischen Fortschritt und heutigen ethischen Einschätzungen nicht mehr gerecht werden. Andere sehen bereits in der bestehenden Regelung einen Dammbruch, der den uneingeschränkten Lebensschutz relativiert. Diese Diskussion betrifft christliche Überzeugungen zum Beginn des Lebens und zum Lebensschutz von Anfang an. Deshalb sind die christlichen Kirchen gefordert, ihre ethischen Überlegungen in die Debatte einzubringen.
Mit dieser Stellungnahme beteiligt sich die Evangelische Kirche von Westfalen am Diskurs. Sie ist ein Leitfaden, der hilft, eine eigene ethisch verantwortbare Position zu finden. Es werden Argumentationshilfen gegeben, Zusammenhänge aufgezeigt und Fachwissen vermittelt. Die Evangelische Kirche von Westfalen hat eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe beauftragt, diese Stellungnahme zu erarbeiten. Mitgewirkt haben Fachleute aus der Forschung, der Rechtswissenschaft, der Medizin, der Religionswissenschaft, der Theologie und der Naturwissenschaft. So kommen die unterschiedlichen Perspektiven des Themas vor und bilden die Basis für eine Urteilsfindung.
Materialien für den Dienst in der Evangelischen Kirche von Westfalen
Ausgabe 1/2014, Stand: Juni 2014
- Eine Orientierungshilfe für die evangelischen Gemeinden in Westfalen
Impulse zu Fragen der Familie
Staat und Kirche: herausgefordert zu Recht und Frieden in der einen Welt.
Hauptvorlage 2007 - 2009
Kulturpolitische Leitlinien der Evangelischen Kirche von Westfalen
Diesen Artikel haben wir am 27.02.2014 in unseren Katalog aufgenommen.
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